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Bundestag beschließt GmbH-Reform
Der Deutsche Bundestag hat am 26.6. das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Es bringt eine in sich geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts.
Schwerpunkte der GmbH-Reform sind:
Flexibilisierung und Deregulierung bei Gründungen
Bekämpfung der Missbrauchsgefahr bei der GmbH
Bessere Kontrolle und Erreichbarkeit bei Krise und Insolvenz
Änderungen im Gesetzgebungsverfahren
Die Pläne wurden Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in mehreren Bereichen geändert.
Vorgesehen ist nun zwar ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag aber weiterhin notariell beurkundet werden. Zu groß waren die Bedenken gegenüber unausgegorenen Spontangründungen. Bei niedrigem Stammkapital sollen aber nur geringe Gebühren anfallen.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kommt als neue GmbH-Variante, die kein Mindeststammkapital benötigt. Den Existenzgründern steht mit dieser Gesellschaftsform – wahrscheinlich ab Herbst - ein neuer, unkomplizierter Einstieg in das unternehmerische Wirtschaftsleben zur Verfügung. Die Unternehmergesellschaft muss aber deutlich als solche ausgeflaggt werden. Fehlt das "haftungsbeschränkt", wird es teuer.
GmbH-Mindestkapital sinkt doch nicht auf 10.000 EUR
Das Mindestkapital der klassischen GmbH bleibt bei 25.000 EUR – auf 10.000 EUR wollte es der Gesetzgeber angesichts starker Bedenken, besonders aus Richterkreisen, nicht absenken. Auch sollten Ruf und Ansehen der GmbH nicht leiden.
Maßnahmen gegen Missbrauch
Einschlägig Vorbestrafte (Betrug, Untreue etc.) wird es künftig schwieriger GmbH-Geschäftsführer zu werden. Sie sind 5 Jahre lang von der Geschäftsführung einer GmbH ausgeschlossen. Die Erreichbarkeit der GmbH soll sicherer werden. Das "Abtauchen in den Untergrund" wird deutlich erschwert.