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GmbH u. Co. KG: Keine Kapitalaufbringung wenn Einlagemittel sofort als Darlehen an die KG ausbezahlt werden

Bei der Errichtung einer GmbH & Co. KG wurde häufig so verfahren, daß die ansonsten vermögenslose Komplemetär-GmbH ihr Stammkaital unmittelbar nach Einzahlung der KG in Form eines Darlehens zur Verfügung stellte. In einem Urteil, vom 10.12.2007 stellt der Bundesgerichtshof fest, daß damit die Einlage bei der GmbH nicht wirksam erbracht ist. Das kann in der Insolvenz fatale Folgen haben, weil dadurch die Haftung des Gesellschafters nicht auf die übernommene Beteiligung beschränkt ist, sondern er u.U. unbegrenzt für die Schulden der Gesellschaft haftet.

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