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Jahressteuergesetz 2009: Steuerpflicht für Streubesitzdividenden strittig - Schulgeld bleibt absetzbar

Der Kabinettstermin zum Jahressteuergesetz 2009 wurde verschoben. Die Bundesregierung kann sich vorerst nicht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen. Lediglich die geplante Abschaffung der Absetzbarkeit von Schulgeldzahlungen ist vom Tisch.

Hauptstreitpunkt innerhalb der Bundesregierung sind die geplanten Regelungen zur Steuerpflicht von Streubesitzdividenden.

Dividendenbezüge und Gewinne aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sollen nur noch dann steuerfrei sein, wenn die Beteiligungshöhe mindestens 10 % beträgt. Der Kabinettstermin wurde wegen dieses Streits auf den 18.Juni 2008 verschoben.

Eltern können mit Schulgeldzahlungen weiterhin ihre Steuerlast senken. Die Abzugsfähigkeit soll künftig aber bis zu einem neuen Höchstbetrag von 3.000 EUR begrenzt werden. Das sieht der überarbeitete Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 vor, wie aus Koalitionskreisen am Mittwoch in Berlin bestätigt wurden. Die ursprünglich von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) geplante schrittweise Abschaffung des Sonderausgabenabzugs von Schulgeldzahlungen für Privatschulen ist damit nach Protesten auch aus der Koalitionsfraktion vom Tisch.

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