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Reform des Bilanzrechts
Das deutsche Bilanzrecht steht unter dem Druck sich den international vorherrschenden Spielregeln anzupassen. Als Tendenz wird man sicherlich festhalten können, daß die traditionell eher dem Vorsichtsprinzip verhafteten Regeln des HGB zugunsten einer mehr auf den Augenblick bezogenen - und damit tendenziell volatileren - Betrachtung der finanziellen Situation eines Unternehmens verändert werden.
Hervorzuheben ist die Eliminierung des Aktivierungsverbots für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Weitere Punkte sind:
- Pflicht zur planmäßigen Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts über die zeitlich begrenzte Nutzungsdauer Fair-Value-Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten mit korrespondierender Ausschüttungssperre Aufwandsrückstellungen, steuerrechtliche Abschreibungen und Sonderposten mit Rücklageanteil dürfen künftig nicht mehr gebildet werden, soweit in der Vergangenheit gebildet, dürfen sie beibehalten werden.
Eine steuerneutrale Umsetzung ist vorgesehen. Das neue Bilanzrecht soll erstmals auf Abschlüsse anwendbar sein für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2008 beginnen.